Versicherung für Studenten, Praktikanten, Stipendiaten, Doktoranden, Sprachschüler & Gastwissenschaftler

ReisePolice CAMPUS
- Sondertarif -


Deine Vorteile auf einen Blick

- Incoming & Outgoing Versicherungsschutz
- Umfassender Schutz bis zu 3 Jahre
- Sicherer Online-Abschluss
ab
25,00 € pro Monat

ReisePolice CAMPUS - Versicherung

Besonders junge Reisende zieht es in die weite Ferne um Auslandsluft zu schnuppern, neue Kulturen kennenzulernen, Sprachkenntnisse zu verbessern oder an einer Universität im Ausland zu studieren. Ein Auslandsstudium oder Auslandspraktikum bietet viele Möglichkeiten internationale Erfahrungen zu sammeln und seine Kenntnisse zu erweitern. ReisePolice CAMPUS wurde konzipiert um preis- und leistungsbewussten Bildungsreisenden bis zum 35. Lebensjahr einen umfangreichen weltweiten Schutz zu bieten.

Die Auslandsversicherung gilt für Deutsche im Ausland und Ausländer in Deutschland bzw. Ländern der EU (einschließlich Lichtenstein, Norwegen, Schweiz und Island). Die Versicherung ist bis zu einer Gesamtreisedauer von 36 Monaten buchbar und bietet speziellen Schutz für:

  • Studenten
  • Praktikanten
  • Sprachschüler
  • Doktoranden und
  • Gastwissenschaftler
Wähle zwischen drei Tarifstufen die gewünschten Leistungen für Deine Reise-Krankenversicherung und kombiniere diese mit einer zusätzlichen Reise-Unfallversicherung und Reise-Haftpflichtversicherung zu einem Versicherungspaket mit Rundumschutz. Beim Abschluss der Versicherung kannst Du zwischen zwei Buchungsvarianten wählen:

  • ReisePolice CAMPUS Auslandskrankenversicherung
    (Basis / Komfort / Exklusiv)

  • ReisePolice CAMPUS Reiseversicherung mit Krankenversicherung (Basis / Komfort / Exklusiv), Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung

Du hast Dich entschieden und möchtest den Tarif CAMPUS abschließen? Prima! Dann buche Deinen gewünschten Versicherungsschutz bequem und sicher über den Onlinebuchungslink. Anschließend erhältst Du direkt vom Versicherer deine persönlichen Versicherungsunterlagen mit Versicherungsbestätigung und Vertragsbedingungen per Email.

Leistungen der ReisePolice im Detail

ReisePolice CAMPUS - Krankenversicherung

Leistungen: Reisekrankenversicherung
ReisePolice CAMPUS
Tarifvariante
Basis
Komfort
Exklusiv
Selbstbeteiligung im Schadenfall
ohne Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
Erstattung der Kosten für:
Ambulante Behandlung im Ausland
100 %
100 %
100 %
Ambulante Behandlung in Deutschland
100 %
100 %
100 %
- Erstattung für ärztliche Leistungen zum 2,3-fachen Satz
100 %
100 %
100 %
- Erstattung für Laborleistungen (Nummer 437 sowie Abschnitt M) zum 1,15-fachen Satz
100 %
100 %
100 %
- Erstattung für technische Leistungen (Abschnitte A, E und O) zum 1,8-fachen Satz
100 %
100 %
100 %
Arznei- und Verbandmittel
100 %
100 %
100 %
Behandlung wegen Schwangerschaft (nach Ablauf der Wartezeit von 8 Monaten
100 %
100 %
100 %
Stationäre Behandlung im Ausland
100 %
100 %
100 %
Stationäre Behandlung in Deutschland
100 %
100 %
100 %
- nur Regelleistungen (Mehrbettzimmer, keine privatärztliche Behandlung)
Medizinisch notwendiger Krankentransport zur stationären Behandlung
100 %
100 %
100 %
Unfallbedingt erforderliche Hilfsmittel pro Jahr
250 EUR
500 EUR
750 EUR
Schmerzstillende Zahnbehandlungen; Zahnfüllungen in einfacher Ausführung pro Jahr
250 EUR
500 EUR
750 EUR
Zahnersatz (sowie Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz) bis 50 % pro Jahr; maximal
250 EUR
500 EUR
750 EUR
Rehabilitationsmaßnahmen
100 %
100 %
100 %
Ärztlich verordnete Heilmittel pro Jahr
250 EUR
500 EUR
750 EUR
Kosten des medizinisch sinnvollen Rücktransports
100 %
100 %
100 %
Kosten der Überführung
30.000 EUR
30.000 EUR
30.000 EUR
Bestattungskosten vor Ort
30.000 EUR
30.000 EUR
30.000 EUR
Versicherungsschutz im Heimatland bei Reiseunterbrechung (mindestens 12 Monate Reisedauer)
nicht versichert
nicht versichert
bis zu 6 Wochen

ReisePolice CAMPUS - Haftpflichtversicherung

Leistungen: Reisehaftpflichtversicherung
ReisePolice CAMPUS
Tarifvariante
Basis
Komfort
Exklusiv
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
Versicherungsummen:
Deckungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal
3.000.000 EUR
3.000.000 EUR
3.000.000 EUR
Deckungssumme für Vermögensschäden
50.000 EUR
50.000 EUR
50.000 EUR

ReisePolice CAMPUS - Unfallversicherung


Leistungen: Reiseunfallversicherung
ReisePolice CAMPUS
Tarifvariante
Basis
Komfort
Exklusiv
Selbstbeteiligung im Schadensfall
ohne Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
ohne Selbstbehalt
Versicherungssummen:
Todesfall
5.000 EUR
5.000 EUR
5.000 EUR
Grundsumme für Invalidität
30.000 EUR
30.000 EUR
30.000 EUR
Leistung bei Vollinvalidität (100 %)
105.000 EUR
105.000 EUR
105.000 EUR
Progression (Invaliditätsstaffel)
350 %
350 %
350 %
Bergungskosten
5.000 EUR
5.000 EUR
5.000 EUR
Kosmetische Operationen
5.000 EUR
5.000 EUR
5.000 EUR

Tarifinformationen:

Tarifübersicht
+
Versicherungsbedingungen
+ Produktinformation


Monatsgenau buchbar

Umfangreiche Tarifvielfalt

Flexible Zahlungsarten




Weltweiter 24 Stunden Notfall-Service

+49 931 2795 255

Günstige Beiträge für Sprachreisen: ReisePolice

Beitrag pro Monat:
ReisePolice CAMPUS Reise-Krankenversicherung
Einzelperson
Weltweit ohne USA/Kanada
Weltweit mit USA/Kanada
1. bis 12. Monat
13. bis 36. Monat
1. bis 12. Monat
13. bis 36. Monat
Basis
25,00 EUR
45,00 EUR
38,00 EUR
67,00 EUR
Komfort
31,00 EUR
53,00 EUR
45,00 EUR
75,00 EUR
Exklusiv
48,00 EUR
63,00 EUR
65,00 EUR
85,00 EUR

Beitrag pro Monat:
ReisePolice CAMPUS Zusatzversicherung (Reise-Haftpflicht + Reise-Unfall)
Einzelperson
Weltweit ohne USA/Kanada
Weltweit mit USA/Kanada
1. bis 12. Monat
13. bis 36. Monat
1. bis 12. Monat
13. bis 36. Monat
Basis
5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
Komfort
Exklusiv

FAQ - Häufige Fragen & Antworten

  • Wer kann die ReisePolice CAMPUS abschließen?

    Unser ReisePolice CAMPUS bietet Ihnen einen Versicherungsschutz für Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, welche sich im Rahmen einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausland befinden.

    Folgende Personen zählen zum versicherbaren Personenkreis:

    • Sprachschüler
    • Studenten
    • Doktoranden
    • Gastwissenschaftler
    • Praktikanten

    Die Versicherung kann sowohl für Deutsche im Ausland (Outgoing) sowie für ausländische Gäste in Deutschland (Incoming) gebucht werden. Nicht versicherbar sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung oder zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns älter als 35 Jahre sind, d.h. maßgeblich ist das Datum des 35. Geburtstages.

    Welchen Geltungsbereich hat die Versicherung?

    Wenn Dein Heimatland Deutschland ist, so gilt der Versicherungsschutz für die Dauer des Aufenthaltes außerhalb Deutschlands und, soweit vereinbart, auch vorübergehend im Heimatland, wenn der Versicherungsvertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.

    Liegt Dein Heimatland außerhalb Deutschlands, so gilt der Sondertarif ReisePolice CAMPUS für die Dauer des Aufenthaltes in Deutschland, der EU einschließlich der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island und, soweit vereinbart, auch vorübergehend im Heimatland, wenn der Versicherungsvertrag für mindestens 12 Monate abgeschlossen wurde.

    Als Heimatland gilt das Land, in welchem die versicherte Person seit mindestens zwei Jahren vor Versicherungsbeginn ihren ständigen Hauptwohnsitz hatte.

    Hinweis: Der Heimaturlaubschutz ist nur in der Tarifvariante CAMPUS "Exklusiv" versichert!

    Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?

    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung der Prämie rechtzeitig erfolgt ist. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, jeweils mit Beendigung des Auslandsaufenthaltes, spätestens jedoch zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

    Kann die ReisePolice CAMPUS nach Reisebeginn gebucht werden?

    Der Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages ReisePolice CAMPUS ist vor Antritt der Auslandsreise bzw. innerhalb von 10 Tagen nach Einreise in das jeweilige Reiseland zu stellen. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 10 Tagen nach Einreise ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich.

    Welche Vertragsunterlagen erhalte ich nach der Buchung?

    Nach Deiner Online-Buchung erhältst Du umgehend eine entsprechende Versicherungspolice in deutscher sowie englischer Sprache. Auch die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen sind Bestandteil Deiner Bestätigung.

    Welche Zahlungsmöglichkeiten werden angeboten?

    Deine Versicherungsbeiträge begleichst Du über das SEPA-Lastschriftverfahren (Bankeinzug). Dabei kannst du zwischen einer flexiblen monatlichen oder einmaligen Zahlweise wählen.

    Ist ein Heimaturlaub mitversichert?

    Bei Buchung der Tarifvariante ReisePolice CAMPUS "Exklusiv" und einem versicherten Reisezeitraum von mindestens 12 Monaten, besteht der Versicherungsschutz, gemäß den tariflichen Leistungen, auch im Heimatland. Dieser Heimaturlaub ist auf maximal 6 Wochen je Versicherungsjahr begrenzt.

    Gibt es eine Selbstbeteiligung?

    Im Sondertarif ReisePolice CAMPUS ist keine Selbstbeteiligung vereinbart.

    Sind Leistungen wie Impfungen und Check-Ups mitversichert?

    Reine Vorsorgeuntersuchungen fallen unter den Leistungsausschluss. Erstattungsfähig ist eine ärztliche Behandlung nur dann, wenn sie akut aufgetreten ist und medizinisch notwendig ist.

    Meine Reise wurde abgesagt oder muss verschoben werden. Was nun?

    Kein Problem! In beiden Fällen benötigen wir von Dir eine kurze formlose Änderungsmitteilung per Email. Sollte die Reise gar nicht erst angetreten werden, wird der Vertrag storniert und Du erhältst Deine bereits verauslagte Versicherungsprämie zurück. Sollten sich lediglich die Reisedaten geändert haben, muss uns dies noch vor Reiseantritt mitgeteilt werden. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz anschließend auf Deine neuen Reisedaten an.

    Was passiert bei nicht eingelösten Lastschriften?

    Bitte vermeide unbedingt Rücklastschriften! Jede Rücklastschrift ist mit zusätzlichen Kosten und einem hohen administrativen Verwaltungsaufwand verbunden. Der Versicherer erhebt von Dir für nicht eingelöste Lastschriften die ihm auferlegten Kosten, wenn Du die Nichteinlösung, beispielsweise mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund von Widerruf oder falscher Angaben, zu verantworten hast.

    Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der einmaligen oder ersten Prämie nach § 37 Abs. 2 VVG
    Hast Du die einmalige oder die erste Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalles nicht gezahlt, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Du hast die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

  • Schadenfall - wie verhalte ich mich richtig?

    Ein Schaden ist unverzüglich der Würzburger Versicherungs-AG zu melden. Dabei solltest Du aktiv mitwirken, die entstehenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Diebstähle oder Sachbeschädigungen sind darüber hinaus einer örtlichen Polizeibehörde zu melden. Die Bestätigung einer Anzeige ist für die Schadenmeldung unerlässlich. Sammle alle weiteren Unterlagen, die mit dem Schaden in Zusammenhang stehen (u.a. Fotos von der unveränderten Schadenstelle, Kostenvorschläge, Atteste, Rechnungen, Heil- und Hilfsmittelverordnungen, Medikamentenbelege und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen).


    Folgende Fragen kannst du dir vorab stellen, um dem Versicherer eine bestmögliche Auskunft über deinen Schadenfall zu erteilen:
    Wer hat den Schaden verursacht? Wer war am Schaden beteiligt - Zeugen, Geschädigte, Verletzte? Was ist genau passiert? Wann hat sich der Schadenfall ereignet bzw. wann hast Du das erste Mal vom Schaden Kenntnis genommen? Wo ist der Schaden eingetreten? Wie kam es zu dem Schaden?


    Einen Schaden meldest Du, unter Angabe Deiner Vertragsnummer, bei der Würzburger Versicherungs-AG
    per Telefon: +49 (0)931 - 2795 - 250
    per Telefax: +49 (0)931 - 2795 - 293
    per Email: leistung[at]wuerzburger.com
    per Post: Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg
    oder online über die Homepage: Schadenservice Würzburger

    Wie erreiche ich die Würzburger Versicherungs-AG im Notfall?

    Über einen 24-Stunden-Notrufservice wird dir im Notfall rund um die Uhr geholfen. Welches Krankenhaus ist für meine Behandlung geeignet? Wie kann für mich ein Krankenrücktransport organisiert werden? Übernimmt die Versicherung überhaupt alle notwendigen Behandlungen? Bezüglich dieser und weiterer Fragen erteilen Dir die Mitarbeiter des Notrufservice schnell und kompetent Auskunft.

    24-Stunden-Notruf-Servicenummer +49 (0)931 2795-255

    Krank im Ausland: Wie lange besteht Versicherungsschutz?

    Nachhaftung - Ist eine medizinisch notwendige Behandlung auch zum Versicherungsende noch nicht abgeschlossen, leistet der Versicherer auch über diesen Zeitpunkt hinaus für maximal 90 weitere Tage. Voraussetzung ist die Transportunfähigkeit im Rahmen eines möglichen Rücktransports bis zum Ablauf des Versicherungszeitraums.

    Muss ich die Behandlungskosten im Ausland vorab auslegen?

    Ob Du für eine medizinische Leistung in Vorkasse gehen musst, hängt maßgeblich von der Art der Heilbehandlung ab. Bei ambulanten Behandlungen, bei denen Du vor Ort einen Arzt konsultierst und Medikamente verschrieben bekommst, legst du die entstehenden Kosten zunächst aus (Richtwert bis ca. 500 EUR pro Versicherungsfall). Die gesammelten Belege sendest Du während oder nach Deiner Reise im Original an die Würzburger Versicherungs-AG, welche Dir die entstandenen Auslagen erstattet.

    Bei Notwendigkeit einer stationären Aufnahme kontaktierst Du bitte vorab stets die 24-Stunden-Notrufnummer. Nach Prüfung des Sachverhaltes kann anschließend eine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt werden.

    Welche Dokumente müssen zur Erstattung von Leistungen eingereicht werden?

    Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung deiner Schadenmeldung ist die Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen erforderlich. Diese bestehen stets aus Deinem Versicherungsschein, Arztrechnungen im Original sowie ein ausgefülltes Schadenformular, auf welchem Du den Hergang kurz schilderst. Abhängig vom Schaden können darüber hinaus auch weitere Dokumente vom Versicherer verlangt werden.


    Insbesondere für die Auslandskrankenversicherung sind als Kostennachweise bezahlte Originalbelege einzureichen, die folgende Angaben enthalten müssen:

    • Name und Anschrift des Patienten
    • Namen und Anschrift des Behandlers/Arztes
    • Krankheitsbezeichnung/Diagnose
    • Behandlungszeitraum
    • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses
    • genaue Bezeichnung der ausländischen Währung

    Sende die Schadenmeldungen direkt der Würzburger Versicherungs-AG per Post an:
    Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg

    Nun doch die USA/Kanada als Reiseziel - was nun?

    Du hast Deinen Versicherungsschutz vor Reiseantritt ohne USA/Kanada abgeschlossen und hast Dich entschieden nun doch diese Länder zu bereisen? Dann beachte bitte folgendes!

    Reist Du während des Versicherungszeitraumes in die USA und/oder Kanada (Reisen länger als 42 Tage), ist für jeden angefangenen Monat des Aufenthaltes in diesen beiden Ländern der dem Geltungsbereich entsprechende Monatsbeitrag zu zahlen. Hierzu ist es notwendig, die Würzburger Versicherungs-AG noch vor Einreise in die USA/Kanada, zu kontaktieren und deine Reisepläne mitzuteilen. Gern kannst Du Deine Email auch an uns richten - wir leiten alles Weitere in die Wege!

    Ausgenommen von dieser Regelung bleiben alle Urlaubsreisen und Heimaturlaube in den USA und/oder Kanada bis zu einer maximalen Aufenthaltsdauer von 42 Tagen innerhalb des Versicherungsjahres.

    Wohin sende ich Änderungsmitteilungen?

    Änderungsmitteilungen kannst Du formlos per Email an uns senden oder direkt über den Online-Vertragsservice der Würzburger Versicherungs-AG übermitteln.

    Kann ich meinen Vertrag verlängern?

    Sollte sich Dein Aufenthalt im Ausland verlängern, kannst Du die Verlängerung der Versicherung über die ursprünglich geplante Dauer hinaus formlos per E-Mail beantragen. Die Höchstversicherungsdauer der ReisePolice CAMPUS Versicherung beträgt 36 Monate. Darüber hinaus ist keine Verlängerung möglich.

    Ein Verlängerungsantrag kann ausschließlich vor Ablauf der ursprünglich versicherten Reisedauer gestellt werden und bedarf einer Prüfung und bestenfalls Bewilligung durch den Versicherer. Versichert sind bei einer Verlängerung nur Fälle bzw. Krankheiten und deren Folgen, die nach Abschluss des Anschlussvertrags neu eintreten.

    Kann ich meine Versicherung vorzeitig kündigen?

    Kein Problem! Hierfür bedarf es lediglich einer kurzen schriftlichen Mitteilung per Email an uns.

    Dein Vertrag kann auch vor dem regulären Versicherungsende monatsgenau gekündigt werden. Bereits im Voraus gezahlte Beiträge bekommst Du zurückerstattet, sofern es sich um gänzlich ungenutzte Versicherungsmonate handelt. Bestand ein Lastschriftmandat, so wird dieses ebenfalls aufgehoben.

    Wichtig! Abhängig vom Zeitpunkt der eingehenden Kündigung, behält sich die Würzburger Versicherungs-AG vor, einen entsprechenden Rückreisenachweis (z. B. Flugticket, Bordkarte oder ähnliches) einzufordern. Füge diesen Nachweis bitte gleich Deiner Kündigung bei.

    Erfolgt keine vorzeitige Kündigung, so endet der Vertrag zu dem im Versicherungsschein benannten Zeitpunkt, spätestens jedoch mit der Rückreise ins Heimatland.

  • Wann kann der Tarif ReisePolice CAMPUS neu abgeschlossen werden?

    Personen, die den ReisePolice CAMPUS bereits für eine vorangegangene Reise genutzt haben, können diesen für den nächsten Auslandsaufenthalt erneut buchen. Zu beachten sind hierbei die Abschlussfristen.

    Achtung! Eine Buchung der Versicherung als Anschlussvertrag oder über die ersten 10 Reisetage hinaus ist nicht möglich.

Kontakt

Wir sind für dich da: 0351 / 832 88 30
Mo-Fr: 9.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.00 Uhr

Ansprechpartner


MATHIAS JENSCH

MICHAELA SIEBER

HENRIETTE BEIL

 

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